BF17: Begleitetes Fahren ab 17, das müsst ihr wissen
Ab 17 hinters Steuer, ein Jahr Erfahrung sammeln und nachweislich sicherer in die eigene Fahrt starten. Was BF17 bringt, wer Begleitperson sein darf und worauf ihr achten müsst.

Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17, ist eine der besten Entscheidungen, die ihr für einen sicheren Start ins Autofahren treffen könnt. Statt mit 18 allein loszufahren, sammelt dein Kind ein ganzes Jahr Erfahrung mit einer vertrauten Begleitperson auf dem Beifahrersitz. Die Statistik ist eindeutig: Wer mit BF17 startet, hat in den ersten eigenen Jahren deutlich weniger Unfälle.
Wie BF17 abläuft
Die Ausbildung ist die ganz normale Ausbildung für Klasse B. Anmelden kann man sich schon mit 16,5 Jahren, die praktische Prüfung darf ab 17 abgelegt werden. Statt des Führerscheins gibt es danach eine Prüfungsbescheinigung. Mit ihr darf nur in Deutschland und nur mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Mit 18 wird die Bescheinigung kostenlos in den richtigen Führerschein umgetauscht, und es geht allein weiter.
Wer darf Begleitperson sein?
Begleitpersonen müssen ein paar klare Voraussetzungen erfüllen. Mehrere Personen können eingetragen werden, zum Beispiel beide Elternteile.
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B.
- Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
- Während der Fahrt nicht über 0,5 Promille und nicht unter Drogeneinfluss.
Wichtig: Die Begleitperson ist nicht in der Verantwortung wie ein Fahrlehrer. Sie gibt Sicherheit und Rückhalt, fährt aber nicht aktiv ein. Den Wagen steuert dein Kind ganz allein.
Was bringt das eine Jahr wirklich?
In diesem Jahr passiert das, was keine Fahrstunde ersetzen kann: Routine. Dunkelheit, Regen, Autobahn, volle Innenstadt, lange Strecken in den Urlaub. All das erlebt dein Kind mit einem ruhigen Menschen daneben, statt es sich später allein beibringen zu müssen. Genau diese Gelassenheit zahlt sich aus, wenn es dann wirklich allein losfährt.
Häufige Fragen
Anmelden kann man sich schon mit 16,5 Jahren. Die praktische Prüfung ist ab dem 17. Geburtstag möglich.
Dann erlischt die Fahrberechtigung, die Probezeit verlängert sich, ein Aufbauseminar wird fällig und es droht ein Bußgeld. Deshalb sollte immer eine eingetragene Begleitperson dabei sein.
Ja. Ihr könnt mehrere Personen eintragen lassen, solange jede die Voraussetzungen erfüllt. So ist immer jemand verfügbar.
Nein. Die Ausbildung ist dieselbe wie bei Klasse B. Es kommt nur eine kleine Gebühr für die Eintragung der Begleitpersonen dazu.
