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B196: Mit dem Autoführerschein 125er fahren

15. April 20262 Min. Lesezeit

Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du als Autofahrer auf die 125er, ganz ohne neue Prüfung. Voraussetzungen, Ablauf, Grenzen und was es bei uns kostet.

Modernes 125er-Motorrad auf einer sonnigen Straße

B196 ist die wohl unkomplizierteste Art, auf zwei Räder zu kommen. Mit dieser Schlüsselzahl in deinem Autoführerschein darfst du Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter fahren, ganz ohne eine neue Prüfung. Kein Motorradführerschein, keine theoretische oder praktische Prüfung, nur eine kompakte Schulung.

Was du mit B196 fahren darfst

Erlaubt sind Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und höchstens 11 Kilowatt, also rund 15 PS. Damit fällst du genau in die Klasse A1, allerdings nur in Deutschland. Im Stadtverkehr und auf dem Land bist du damit flott und sparsam unterwegs, ideal als Ergänzung zum Auto.

Die Voraussetzungen

  • Mindestens 25 Jahre alt.
  • Seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Autoführerscheins Klasse B.

Wenn beides passt, kann es direkt losgehen. Es gibt keine Wartezeit und keine zusätzliche Prüfung.

Wie der Ablauf aussieht

Vorgeschrieben ist eine Fahrerschulung von vier Theorieeinheiten à 90 Minuten und 10 Fahrstunden à 45 Minuten, verteilt auf 5 Termine. Du lernst also den sicheren Umgang mit dem Zweirad, ohne den Druck einer Prüfung. Danach bekommst du eine Bescheinigung, mit der die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein einträgt.

Wichtig zu wissen

B196 gilt ausschließlich in Deutschland. Wer auch im Ausland 125er fahren möchte, braucht die echte Klasse A1 mit Prüfung. Außerdem kommt zum Kurspreis die Behördengebühr für die Eintragung dazu. Diese zahlst du direkt bei der Führerscheinstelle.

Häufige Fragen

Nein. B196 ist eine Schulung ohne theoretische oder praktische Prüfung. Du absolvierst die vorgeschriebenen Theorie- und Praxiseinheiten und bekommst danach die Eintragung.

B196 startet bei uns ab 899 Euro. Dazu kommt die Behördengebühr für die Eintragung in den Führerschein.

Nein. B196 ist eine rein deutsche Regelung. Für 125er im Ausland brauchst du die echte Klasse A1 mit Prüfung.

Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein Klasse B besitzen.

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